Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Travel Team to Africa GmbH & Reisecenter KG


1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde der Travel Team to Africa GmbH & Co. Reisecenter KG (nachfolgend Veranstalter genannt) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2. Der Anmelder haftet für die vertraglichen Verpflichtungen aller angemeldeten Personen wie für seine eigenen, wenn er dies ausdrücklich oder gesondert erklärt hat.
1.3. Die schriftliche Bestätigung erfolgt schnellstmöglich durch Übersendung einer schriftlichen Reisebestätigung.


2. Bezahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen
2.1. Bei Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 15% des Reisepreises zu leisten. Bis zur Zahlung des vollständigen Reisepreises kann der Veranstalter die Erbringung der Reiseleistung verweigern.
2.2. Die Restzahlung hat spätestens 28 Tage vor Reisebeginn zu erfolgen. Nach Eingang der Zahlung werden die Reiseunterlagen ausgehändigt.
2.3. Die Anzahlung und der Restreisepreis einer Pauschalreise (einer Kombination aus mindestens zwei Leistungen der folgenden Kategorien: Hotels, Mietwagen, Rundreisen, Tagestouren) darf vom Reisenden jedoch nur verlangt werden, wenn der Veranstalter einen Sicherungsschein gemäß § 651k BGB dem Reisenden ausgehändigt hat.
2.4. Ausnahmen zu den Punkten 2.1. bis 2.4. gelten im Fall einer Flugbuchung zu einem Sondertarif. Flugbuchungen unterliegen teilweise strengen, von den Fluggesellschaften festgelegten, Bedingungen. Für den Fall, dass eine Fluggesellschaft eine Ticketausstellung innerhalb einer bestimmten Frist vorschreibt, muss der Flugpreisanteil des Reisepreises separat vorweg bezahlt werden. Aus nicht rechtzeitig eintreffenden Zahlungen resultierende Nachteile wie höhere Flugpreise werden, nach Rücksprache, dem Reisenden in Rechnung gestellt.
2.5.1. Für Flüge aller Art gelten die von den jeweiligen Fluggesellschaften vorgeschriebenen Regeln bezüglich Stornokosten und Umbuchungsgebühren und -möglichkeiten.
2.5.2. Die Kosten der Beschaffung von Ersatztickets gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden. Zu Ihrer Sicherheit werden Flugtickets daher von uns per Einschreiben versandt.

3. Leistungen / Preise
3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in unserem Katalog (Farb- und Preisteil) sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
3.2. Änderungen der Katalog- oder Angebotsangaben können vor Vertragsabschluss von dem Veranstalter vorgenommen werden. Der Reisende wird vor der Buchung in jedem Fall darüber informiert.
3.3. Nebenabreden (z. B. Sonderwünsche etc.) werden erst dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vom Veranstalter best・tigt werden.
3.4. Die allgemeinen Hinweise im Katalog zu den Reisezielen, zu Einreisebestimmungen, zu Hotels und Beförderungsmitteln und zur Preisberechnung gelten auch für Zusatzangebote des Veranstalters, die außerhalb des Kataloges erfolgen.


4. Leistungs- und Preisänderungen / Mindestteilnehmerzahl
4.1. Der Veranstalter darf in geringem Umfang Leistungen ändern, soweit die Änderungen und Abweichungen den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2. Bei Preiserhöhung oder erheblichen Leistungsänderungen steht dem Kunden der Rücktritt grundsätzlich frei, alle geleisteten Zahlungen an den Veranstalter werden zurückerstattet. Alternativ hat der Kunde die Möglichkeit, die Teilnahme an einer gleichwertigen Ersatzreise zu verlangen. Im Einzelfall kann es sein, daß der Reiseveranstalter nicht in der Lage ist, eine gleichwertige Ersatzreise aus seinem Programm anzubieten. Dies kann der Veranstalter dem Reisenden, der Teilnahme an einer Ersatzreise verlangt, im Einzelfall entgegenhalten.
4.3. Der Kunde hat den Rücktritt oder das Verlangen nach einer Ersatzreise unverzüglich nach Kenntnis der Änderungserklärung dem Veranstalter gegenüber geltend zu machen. Letzteres gilt auch für den Fall der zulässigen Absage der Reise durch den Veranstalter.


5 Rücktritt des Kunden / Umbuchung
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Erklärung des Rücktritts von der Reise kann formfrei erfolgen, allerdings empfehlen wir zur Sicherheit des Kunden eine schriftliche Erklärung des Rücktritts von der Buchung.
5.2. Bei einem Rücktritt hat der Veranstalter Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigung ist bei der Buchung eines Reisepaketes, also der Buchung von mehreren zusammengestellten Einzelleistungen, der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum. Falls in den einzelnen Reiseausschreibungen nicht ausdrücklich etwas anderes ausgesagt wird, beträgt unser pauschalierter Anspruch auf:
5.2.1. Rücktrittsgebühren bei Flug-, Bus-, Mietwagenrundreisen, Unterkünften, Mietwagen sowie Motorhomes:
bis einschließlich 32 Tage vor Reiseantritt 25%
31 - 22 Tage vor Reiseantritt 40%
21 - 15 Tage vor Reiseantritt 60%
14 - Tage bis Reiseantritt 80%
Nach Reiseantritt respektive bei No Show wird der gesamte Reisepreis fällig.
Der Veranstalter ist berechtigt, zusätzlich die Kosten in Rechnung zu stellen, die dem Veranstalter seitens der Leistungsträger berechnet werden (z.B. Leerbett/Platzgebühren).
5.2.2. Rücktrittsgebühren für Linienflugtickets ohne weiteres Arrangement entsprechend der Vorschriften der jeweiligen Fluggesellschaften. Bei Sondertarifen gelten bis zu 100% Stornogebühren.
5.3. Umbuchungsgebühren bei Flug-, Bus-, Mietwagenrundreisen, Unterkünften, Mietwagen sowie Motorhomes:
Ab Buchungseingang € 50 pro Vorgang
28 - 14 Tage vor Reiseantritt: € 100,- pro Vorgang
13 Tage bis Reiseantritt: nur nach Absprache möglich


6. Ersatzperson
6.1 Vor Beginn der Reise kann sich der Kunde durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierfür wird ein Bearbeitungsentgelt von € 250,- pro Person erhoben. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten durch die Leistungsträger anfallen, werden diese weiter belastet.


7. Gewährleistung / Haftung
7.1. Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen.
7.2. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Veranstalter kann Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und der Reisemangel nicht bewusst wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Tritt ein Mangel auf oder fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, ist der Kunde verpflichtet, zunächst unverzüglich gegenüber dem Leistungsträger zu rügen, um Gelegenheit zur sofortigen Abhilfe zu schaffen. Schafft der Leistungsträger nicht sofort Abhilfe, hat der Kunde den Mangel unverzüglich bei der örtlichen Vertretung (Reiseleitung) des Veranstalters anzuzeigen. Gleiches gilt, wenn dem Kunden die Rüge beim Leistungsträger nicht möglich oder zumutbar ist. Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, ist er mit Minderungs- und vertraglichen Schadenersatzansprüchen deswegen ausgeschlossen. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur dann zulässig, wenn der Veranstalter keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde dem Veranstalter hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.


8. Anmeldung von Ansprüchen/Verjährung
8.1. Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reiseleistung sind von dem Reisenden innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise dem Veranstalter gegenüber geltend zu machen. Dies kann formfrei erfolgen, allerdings empfehlen wir zur Sicherheit des Kunden die Schriftform.
8.2. Leistungsträger / Reiseleitungen oder andere örtliche Vertretungen sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt.
8.3. Ansprüche der Kunden aus Gewährleistung und vertraglicher Haftung verjähren innerhalb von zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.


9. Haftungsbeschränkung
Die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, wenn der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist bzw. der Veranstalter allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist (gemäß §651h BGB).


10. Pass-, Einreise- und Gesundheitsbedingungen
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Der Veranstalter informiert die Kunden in dem Reisekatalog (Farb- und Preisteil) über die für deutsche Staatsbürger jeweils zum Stand der Drucklegung geltenden Bestimmungen für die Einreise in das Urlaubsland und die zu beachtenden gesundheitspolizeilichen Formalitäten.


11. Unwirksamkeit einer Reisebedingung
Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkung auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen.
 

Stand 31.08.2018

×