Allgemeine Geschäftsbedingungen der travel team to Africa GmbH &
Reisecenter KG
Abschluss des Reisevertrages
Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde der Travel Team to
Africa GmbH & Co. Reisecenter KG (nachfolgend Veranstalter genannt)
den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
Der Anmelder haftet für die vertraglichen Verpflichtungen aller
angemeldeten Personen wie für seine eigenen, wenn er dies
ausdrücklich oder gesondert erklärt hat.
Die schriftliche Bestätigung erfolgt schnellstmöglich durch
Übersendung einer schriftlichen Reisebestätigung.
Bezahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen
Bei Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 15% des
Reisepreises zu leisten. Bis zur Zahlung des vollständigen
Reisepreises, kann der Veranstalter die Erbringung der Reiseleistung
verweigern.
Die Restzahlung hat spätestens 14 Tage vor Reisebeginn zu
erfolgen. Nach Eingang der Zahlung werden die Reiseunterlagen
ausgehändigt.
Die Anzahlung und der Restreisepreis einer Pauschalreise (einer
Kombination aus mindestens zwei Leistungen der folgenden Kategorien:
Hotels, Mietwagen, Rundreisen, Tagestouren) darf vom Reisenden jedoch
nur verlangt werden, wenn der Veranstalter einen Sicherungsschein
gemäß § 651k BGB dem Reisenden ausgehändigt hat.
Ausnahmen zu den Punkten 2.1. bis 2.4. gelten im Fall einer
Flugbuchung zu einem Sondertarif. Flugbuchungen unterliegen teilweise
strengen, von den Fluggesellschaften festgelegten, Bedingungen. Für
den Fall, dass eine Fluggesellschaft eine Ticketausstellung innerhalb
einer bestimmten Frist vorschreibt, muss der Flugpreisanteil des
Reisepreises separat vorweg bezahlt werden. Aus nicht rechtzeitig
eintreffenden Zahlungen resultierende Nachteile wie höhere Flugpreise
werden, nach Rücksprache, dem Reisenden in Rechnung gestellt.
Für Flüge aller Art gelten die von den jeweiligen
Fluggesellschaften vorgeschriebenen Regeln bezüglich Stornokosten und
Umbuchungsgebühren und -möglichkeiten.
Die Kosten der Beschaffung von Ersatztickets gehen
grundsätzlich zu Lasten des Kunden. Zu Ihrer Sicherheit werden
Flugtickets daher von uns per Einschreiben versandt.
Leistungen / Preise
Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus den
Leistungsbeschreibungen in unserem Katalog (Farb- und Preisteil)
sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
Änderungen der Katalogangaben können vor Vertragsabschluss von
dem Veranstalter vorgenommen werden. Der Reisende wird vor der
Buchung in jedem Fall darüber informiert.
Nebenabreden (z. B. Sonderwünsche etc.) werden erst dann
Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vom
Veranstalter bestätigt werden.
Die allgemeinen Hinweise im Katalog zu den Reisezielen, zu
Einreisebestimmungen, zu Hotels und Beförderungsmitteln und zur
Preisberechnung gelten auch für Zusatzangebote des Veranstalters, die
außerhalb des Kataloges erfolgen.
Leistungs- und Preisänderungen / Mindestteilnehmerzahl
Preiserhöhungen aufgrund von Umständen, die erst nach Erteilung
der Reisebestätigung eingetreten sind und nicht vorhersehbar waren,
können dem Kunden belastet werden, wenn zwischen Reisebestätigung und
Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Die Preiserhöhung muß dem
Kunden spätestens 21 Tage vor Reiseantritt unter genauen Angaben zur
Berechnung des neuen Preises mitgeteilt werden. Die Preiserhöhung
darf nur einer Erhöhung von Beförderungskosten, von Abgaben für
bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer
Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse
Rechnung tragen.
Der Veranstalter darf in geringem Umfang Leistungen ändern,
soweit die Änderungen und Abweichungen den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Bei Preiserhöhung oder erheblichen Leistungsänderungen steht dem
Kunden der Rücktritt grundsätzlich frei, alle geleisteten Zahlungen
an den Veranstalter werden zurückerstattet. Alternativ hat der Kunde
die Möglichkeit, die Teilnahme an einer gleichwertigen Ersatzreise zu
verlangen. Im Einzelfall kann es sein, daß der Reiseveranstalter
nicht in der Lage ist, eine gleichwertige Ersatzreise aus seinem
Programm anzubieten. Dies kann der Veranstalter dem Reisenden, der
Teilnahme an einer Ersatzreise verlangt, im Einzelfall entgegenhalten.
Der Kunde hat den Rücktritt oder das Verlangen nach einer
Ersatzreise unverzüglich nach Kenntnis der Änderungserklärung dem
Veranstalter gegenüber geltend zu machen. Letzteres gilt auch für den
Fall der zulässigen Absage der Reise durch den Veranstalter.
Rücktritt des Kunden / Umbuchung
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Die Erklärung des Rücktritts von der Reise kann
formfrei erfolgen, allerdings empfehlen wir zur Sicherheit des Kunden
eine schriftliche Erklärung des Rücktritts von der Buchung.
Bei einem Rücktritt hat der Veranstalter Anspruch auf eine
angemessene Entschädigung. Maßgeblich für die Berechnung der
Entschädigung ist bei der Buchung eines Reisepaketes, also der
Buchung von mehreren zusammengestellten Einzelleistungen, der
Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung. Dieser
Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als
Reiseantrittsdatum. Falls in den einzelnen Reiseausschreibungen nicht
ausdrücklich etwas anderes ausgesagt wird, beträgt unser
pauschalierter Anspruch auf:
Bei einem Rücktritt hat der Veranstalter Anspruch auf eine
angemessene Entschädigung. Maßgeblich für die Berechnung der
Entschädigung ist bei der Buchung eines Reisepaketes, also der
Buchung von mehreren zusammengestellten Einzelleistungen, der
Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung. Dieser
Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als
Reiseantrittsdatum. Falls in den einzelnen Reiseausschreibungen nicht
ausdrücklich etwas anderes ausgesagt wird, beträgt unser
pauschalierter Anspruch auf:
Rücktrittsgebühren bei Flug-, Bus-, Mietwagenrundreisen,
Unterkünften, Mietwagen sowie Motorhomes:
bis einschließlich 32 Tage vor Reiseantritt 25%
31 - 22 Tage vor Reiseantritt 30%
21 - 15 Tage vor Reiseantritt 40%
14 - 7 Tage vor Reiseantritt 50%
6 Tage bis Reiseantritt 60%
Nach Reiseantritt respektive bei No Show wird der gesamte Reisepreis
fällig.
Der Veranstalter ist berechtigt, zusätzlich die Kosten in Rechnung zu
stellen, die dem Veranstalter seitens der Leistungsträger berechnet
werden (z.B. Leerbett/Platzgebühren).
Rücktrittsgebühren für Linienflugtickets ohne weiteres
Arrangement entsprechend der Vorschriften der jeweiligen
Fluggesellschaften. Bei Sondertarifen gelten bis zu 100% Stornogebühren.
Umbuchungsgebühren bei Flug-, Bus-, Mietwagenrundreisen,
Unterkünften, Mietwagen sowie Motorhomes:
Ab Buchungseingang € 26,- pro Vorgang
28 - 14 Tage vor Reiseantritt: € 52,- pro Vorgang
13 Tage bis Reiseantritt: nur nach Absprache möglich
Ersatzperson
Vor Beginn der Reise kann sich der Kunde durch einen Dritten
ersetzen lassen. Hierfür wird ein Bearbeitungsentgelt von € 26,- pro
Person erhoben. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten durch
die Leistungsträger anfallen, werden diese weiter belastet.
Gewährleistung / Haftung
Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der
Kunde Abhilfe verlangen.
Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Veranstalter kann Abhilfe
in der Weise schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung
erbracht wird, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und der
Reisemangel nicht bewusst wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde
bzw. die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Tritt
ein Mangel auf oder fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, ist der
Kunde verpflichtet, zunächst unverzüglich gegenüber dem
Leistungsträger zu rügen, um Gelegenheit zur sofortigen Abhilfe zu
schaffen. Schafft der Leistungsträger nicht sofort Abhilfe, hat der
Kunde den Mangel unverzüglich bei der örtlichen Vertretung
(Reiseleitung) des Veranstalters anzuzeigen. Gleiches gilt, wenn dem
Kunden die Rüge beim Leistungsträger nicht möglich oder zumutbar ist.
Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, ist er mit
Minderungs- und vertraglichen Schadenersatzansprüchen deswegen
ausgeschlossen. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden
wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist
nur dann zulässig, wenn der Veranstalter keine zumutbare Abhilfe
leistet, nachdem der Kunde dem Veranstalter hierfür eine angemessene
Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die
Abhilfe unmöglich ist, vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die
sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden
gerechtfertigt ist.
Anmeldung von Ansprüchen/Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der
Reiseleistung sind von dem Reisenden innerhalb eines Monats nach dem
vertraglich vorgesehenen Ende der Reise dem Veranstalter gegenüber
geltend zu machen. Dies kann formfrei erfolgen, allerdings empfehlen
wir zur Sicherheit des Kunden die Schriftform.
Leistungsträger / Reiseleitungen oder andere örtliche
Vertretungen sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen
bevollmächtigt.
Ansprüche der Kunden aus Gewährleistung und vertraglicher
Haftung verjähren innerhalb von sechs Monaten. Die Verjährung beginnt
mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Hat
der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis
zu dem Tage gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche
schriftlich zurückweist.
Haftungsbeschränkung
Die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt, wenn der Schaden weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist bzw. der Veranstalter
allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
ist (gemäß §651h BGB).
Pass-, Einreise- und Gesundheitsbedingungen
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der
Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile
die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Der
Veranstalter informiert die Kunden in dem Reisekatalog (Farb- und
Preisteil) über die für deutsche Staatsbürger jeweils zum Stand der
Drucklegung geltenden Bestimmungen für die Einreise in das
Urlaubsland und die zu beachtenden gesundheitspolizeilichen
Formalitäten.
Unwirksamkeit einer Reisebedingung
Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw.
unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkung auf den Bestand der
übrigen Reisebedingungen.
Veranstalter
Travel Team to Africa GmbH & Co. Reisecenter KG
Albrecht von Groddeck Str. 3
38678 Clausthal - Zellerfeld
Telefon: 05323.93710
Fax: 05323.937177
HR A 110619 Braunschweig, Abteilung Goslar
Gerichtsstand: Amtsgericht Goslar
Geschäftsführer: Helge Herrmann, Andreas Plößer
Fassung vom 02. Juli 2007